Skip to main content

The Data Economist | Establishing sustainable "Data Inspired & Digital Culture"

SEPA stellt höhere Anforderungen an die Datenqualität

SEPA-Verfahren für alle ab 01. Februar 2014 bindend

Überweisungen und Lastschriften müssen lt. der europäischen SEPA-Verordnung ab dem 1. Februar 2014 einheitlichen rechtlichen und technischen Anforderungen im EU-Zahlungsraum genügen. Die nationalen Verfahren sind in der bekannten Form so nicht mehr gültig und werden entsprechend ersetzt.

SEPA–Zahlungsverkehr - Umdeutung und Datenqualität

Schwächen in der Datenqualität bereitet Schwierigkeiten bei der Umdeutung bestehender Lastschriften

Seit dem 09. Juli 2012 ist es möglich bestehende Lastschriften in eine SEPA Lastschrift umzudeuten.

Für eine SEPA-konforme Umdeutung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden.